Über unsere Leistungen

Das switch-Konzept: Wie wir funktionieren

Erstberatung

Erstberatung Switch Jugenberatung Villingen-Schwenningen

Das Angebot einer niederschwelligen Erstberatung gehört zum Grundangebot von switch.

 

Wissenswert über unsere Erstberatung:

  • Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich.
  • Sie folgt methodischen und ethischen Prinzipien einer ergebnisoffenen, ressourcenorientierten Beratung.
  • Die Erstberatung erfolgt lösungsorientiert und in keinem Fall bedarfsgenerierend.
  • Wir informieren über weitere Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten

Die Entscheidung, einen öffentlichen Leistungsträger (zum Beispiel das Jugendamt zur fachlichen Begleitung und Finanzierung) einzubeziehen, bleibt selbstverständlich den Familien zu jedem Zeitpunkt der Erstberatung selbstständig überlassen.

Zielgruppen

Erstberatung Switch Jugenberatung Villingen-Schwenningen

Unsere Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche...

  • … mit dauerhaft konfliktbelasteten (familiären und/oder schulischen) Ausgangssituationen. Insbesondere sind dabei auch junge Menschen im Blick, bei denen sich soziale und schulische Problemlagen derart verknüpfen, dass sie massive eskalierende Auswirkungen auf die Lebenssituation haben.
  • … die auf Grund herausfordernder und oppositioneller Verhaltensweisen (unter anderem) vom Ausschluss einer geregelten Beschulung bedroht sind.
  • … deren Teilhabe an der Bildung und an der Gesellschaft auf Grund seelischer Beeinträchtigungen gefährdet ist (mit unserem Konzept der "Schulbegleitung") 

Schwerpunktmäßig betrifft dies in unserem Arbeitsbereich auch Kinder und Jugendliche mit einer Störung im Spektrumsbereich Autismus. 

Finanzierung

Erstberatung Switch Jugenberatung Villingen-Schwenningen

In aller Regel suchen Familien Wege aus Problemsituationen selbst. Häufig gelingt das aus eigener Kraft. Manchmal allerdings scheitert der Weg der Selbsthilfe, die eigenen Stärken sind erschöpft und der Weg in die Problemspirale setzt sich fort.

 

Für viele Problemlösungen gibt es in unseren sozialen Systemen Hilfsangebote.
So stehen zum Beispiel die Jugendämter für eine kompetente Unterstützung bereit. In vielen Fällen erhalten Kinder, Jugendliche und Eltern dort auch eine Bewilligung zur Finanzierung einer pädagogischen Unterstützung.


Mit den Ämtern rechnen wir in der Regel im Rahmen von sogenannten Fachleistungsstunden ab, die sorgfältig kalkuliert, geprüft und genehmigt sind. Diese Sätze gelten auch für eventuell selbstzahlende Kunden.

Unsere Fortbildungen werden verschiedenen berechnet.