01.10.19
Aktuell bieten wir einen Vortrag zum Schwerbehindertenrecht -speziell für ASS/ADHS- an.
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01.08.2015
Es wurden die Änderungen des Schulgesetzes Baden Württemberg gültig.
Die Änderungen sind unter der bildungspolitischen Überschrift „Inklusive Bildungsangebote in Baden-Württemberg“ zu sehen.
„Die wesentlichen Änderungen liegen in den folgenden Bereichen:
- Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot,
- Stärkung des Wahlrechts der Eltern im Hinblick auf den schulischen Lernort;
- Inklusion als pädagogische Aufgabe aller Schulen, Aufnahme des zieldifferenten Unterricht allgemeinen Schulen ins Schulgesetz;
- Stärkung der Steuerungsfunktion der Schulverwaltung bei der Organisation inklusive Bildungsangebote;
- Weiterentwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sich auch für Kinder ohne Behinderungen öffnen;
- Anpassung der Zuschüsse an die Privatschulen mit inklusiven Bildungsangeboten im Privatschulgesetz.“
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften“