was bisher geschah:

 

 

01.10.19

Aktuell bieten wir einen Vortrag zum Schwerbehindertenrecht -speziell für ASS/ADHS- an.

Für weitere Infos bitte hier klicken

 

 01.08.2015

Es wurden die Änderungen des Schulgesetzes Baden Württemberg gültig.

 

Die Änderungen sind unter der bildungspolitischen Überschrift „Inklusive Bildungsangebote in Baden-Württemberg“ zu sehen.

 

„Die wesentlichen Änderungen liegen in den folgenden Bereichen:

 

  • Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot,
  • Stärkung des Wahlrechts der Eltern im Hinblick auf den schulischen Lernort;
  • Inklusion als pädagogische Aufgabe aller Schulen, Aufnahme des zieldifferenten Unterricht allgemeinen Schulen ins Schulgesetz;
  • Stärkung der Steuerungsfunktion der Schulverwaltung bei der Organisation inklusive Bildungsangebote;
  • Weiterentwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sich auch für Kinder ohne Behinderungen öffnen;
  • Anpassung der Zuschüsse an die Privatschulen mit inklusiven Bildungsangeboten im Privatschulgesetz.“

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften“