Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg 2015

„Die wesentlichen Änderungen liegen in den folgenden Bereichen:

 

  • Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot,
  • Stärkung des Wahlrechts der Eltern im Hinblick auf den schulischen Lernort;
  • Inklusion als pädagogische Aufgabe aller Schulen, Aufnahme des zieldifferenten Unterricht allgemeinen Schulen ins Schulgesetz;
  • Stärkung der Steuerungsfunktion der Schulverwaltung bei der Organisation inklusive Bildungsangebote;
  • Weiterentwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sich auch für Kinder ohne Behinderungen öffnen;
  • Anpassung der Zuschüsse an die Privatschulen mit inklusiven Bildungsangeboten im Privatschulgesetz.“

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften“